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Ich als Wahlärztin habe keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der Begriff „Wahlarzt“ leitet sich davon ab, dass sich die Patientin mich als Ihre betreuende Ärztin frei wählen kann.

Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie bitte noch in der Ordination in bar oder mittels Bankomatkassa bezahlen. Ihre Honorarnote reichen Sie anschließend bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. gegebenenfalls auch bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Je nach Vertrag erhalten Sie dann einen Teil bzw. den gesamten Betrag rückerstattet.